Nachdem die Krankenkassen die Kosten zur Ausnüchterung von
Komatrinkern von Eltern und Wirten einklagen will, kommt es laut Verband der
Spezialversicherungsträger voraussichtlich auch zu Genehmigungsverfahren zur
Autorisation von Komatrinkern. Besitzer des Alkoholikerscheins können dann
ruhigen Gewissens weiterhin ihrem liebsten Hobby nachgehen und sich Einen
reinpicken, aber nur in besonders gekennzeichneten Zonen.
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